Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und wird in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlungspflicht sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10%-ige Zuzahlung sowie eine Rezeptgebühr von 10 € vor. Es besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung.